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Änderungen der Corona-Regeln
Weitere Lockerungen ab dem 15.Juni vorgesehen
Von: Wilfried Bisdorf
Mit der zum 15.06.2020 in Kraft tretenden CoronaSchVO sind auch weitere Lockerungen für den Vereinssport vorgesehen. Für die Schwimmvereine sind vor allem folgende Aspekte von Bedeutung:
- Nicht kontaktfreier Sport ist auch drinnen möglich (maximale Gruppengröße: 10)
- Nicht kontaktfreier Sport draußen kann mit einer Gruppengröße bis zu 30 Personen stattfinden.
- In allen vorgenannten Fällen muss eine sogenannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ gesichert sein (s. u.).
- Damit ist die Ausübung sämtlicher Kontaktsportarten, auch die Durchführung von Schwimmkursen, wieder möglich. Die im Zusammenhang mit Schwimmkursen offene Frage der Verwendung von Schwimmutensilien wie Schwimmbrettern, Poolnudeln und Tauchtieren ist dadurch aufgelöst worden, dass diese nach vorheriger gründlicher Reinigung bzw. Desinfektion nun auch durch den Verein gestellt werden können und nicht mehr selbst mitgebracht werden müssen.
- Eine Vorlage von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten beim Gesundheitsamt ist in der CoronaSchVO für den Amateursport nicht mehr vorgesehen. Selbstverständlich bleibt aber die Pflicht zu geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz unverändert erhalten (siehe § 9 Abs. 1 der CoronaSchVO).
Rückverfolgbarkeit
Die ab Montag gültige CoronaSchVo differenziert in § 2 zwischen einfacher und besonderer Rückverfolgbarkeit. Für den Sport ist nach aktueller Verordnung nur die einfache Rückverfolgbarkeit einschlägig. Das heißt in den o. g. Fällen ist es notwendig, Name, Adresse und Telefonnummer der teilnehmenden Sportler*innen (und bei Wettkämpfen auch der Zuschauer*innen) zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren.
Der SV NRW wird allen seinen Vereinen gemeinsam mit dem Partner kurs:buddy für dieses Jahr die kostenfreie Möglichkeit eröffnen, sowohl alle durchgeführten Kursangebote als auch die Bahnenbelegung für das Training onlinegestützt abbilden zu können. Weitere Informationen hierzu folgen in der kommenden Woche. Wir werden dann auch einen aktualisierten Leitfaden veröffentlichen.
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